Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Vors. Eschen stellt den Antrag des RM Schultz vom 08.10.2015 vor.

RM Mammen ergänzt, dass die Thematik „Zulassen von Wohnnutzung im Erdgeschoss“ schon im Bauausschuss diskutiert wurde. Aus seiner Sicht ist die Ausweisung eines Mischgebietes für den Innenstadtbereich problematisch, da nur solche Betriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Falls im Erdgeschoss eine Wohnnutzung zugelassen wird, werden auch andere Eigentümer z.B. in der Butterstraße eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss aufgeben.

RM Mammen verweist hierbei auf die Jücherstraße, die sich von einer Hauptgeschäftsstraße zu einer Wohnstraße entwickelt hat. Eine Bebauungsplanänderung käme nur dann in Frage, wenn eine Betriebsnachfolge nicht möglich scheint oder der Betrieb endgültig aufgegeben wurde.

Beirat Münster stimmt RM Mammen zu. Er wird diesen Antrag ablehnen.

RM Kröger weist darauf hin, dass sich der Bauausschuss bis zum Jahresende Zeit geben wollte, um über die weitere Entwicklung der Westerstraße zu entscheiden.

Der Antrag wird mit einer Enthaltung und 7 Gegenstimmen abgelehnt.