Herr Stephan Harms und Herr Hanno Stoll von der Firma ENERCON halten einen Vortrag über Warn­lichter bei Windenergieanlagen (WEA) und die Entwicklung in der bedarfsgerechten Nachtbefeue­rung.

Herr Stoll weist darauf hin, dass eine Hinderniskennzeichnung in Deutschland nach der „Allgemei­nen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV Kennzeichnung) er­folgt.


Kennzeichnung am Tag

(Auf die Anlage „Tageskennzeichnung“ wird verwiesen).

Windenergieanlagen unter 100 m Höhe sind am Tag nur in besonderen Fällen zu kennzeichnen. Befinden sie sich 5 km von einem Flugplatz entfernt, benötigen diese rot/weiße Markierungen an den Rotorblättern. In­nerhalb dieses 5 km-Radius erhalten sie ein Gefahrenfeuer.


Bei Anlagen zwischen 100 - 150 m Höhe erfolgt eine farbliche Kennzeichnung der Flügelspitzen durch Streifen von je 6 m Länge oder weiß blitzendes Gefahrenfeuer. Bei Einsatz von weiß blitzenden Feuern kann auf die Streifen ganz verzichtet werden, wenn ein 3 m breiter Farbring am Mast in einer Höhe von 40 m ange­bracht ist.


Über 150 m Höhe erhalten die Anlagen zusätzlich einen Farbring am Turm. Es sind Markierungen an den Rotorblättern anzubringen oder ein weiß blitzendes Gefahrenfeuer zu installieren.



Befeuerung in der Nacht

(Auf die Anlage „Nachtkennzeichnung“ wird verwiesen).

In der Nacht werden die sogenannten Hindernislichter verwendet.


WEA unter 100 m Höhe sind in der Nacht nur in besonderen Fällen zu kennzeichnen.


WEA über 100 m Gesamthöhe werden in der Nacht durch rot blinkende Gefahren­feuer (2.000 cd) oder Feuer W, rot (100 cd), gekennzeichnet. Auf die Blattspitzenbefeuerung wird seit Kurzem ver­zichtet.


Anlagen über 150 m Höhe werden wie bei einer Höhe von 100 m durch rot blinkende Gefahrenfeue­r (2.000 cd) oder Feuer W, rot (100 cd), gekennzeichnet. Zusätzlich werden Hinder­nisfeuer am Turm gefordert. Aus jeder Richtung müssen zwei Hindernisfeuer auf jeder Befeue­rungsebene sichtbar sein. Die Befeuerungsebene darf durch Rotorblätter nicht verdeckt werden.



Bedarfsgerechte Nachtbefeuerung

Eine bedarfsgerechte Nachtbefeuerung ermöglicht ein Anschalten der Hinderniswarnleuchten an den Windenergieanlagen, wenn sich ein Flugzeug nähert.


Herr Harms erklärt, dass die Technik nicht vom Gesetzgeber gefordert wird. Es ist somit eine frei­willige Leistung der Windparkbetreiber. Bisher haben zwei Hersteller in Deutschland Systeme ent­wickelt. Die Kosten sind bei beiden hoch.


  • Das System Airspex (Enertrag) kostet bei einem mittelgroßen Windpark 750.000 €.
    Das radargestützte System wurde bereits für den Einsatz zugelassen. Das System aktiviert die Befeuerung, sobald sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von vier Kilometern befindet und dabei in einer Höhe von bis zu 600 m fliegt. Wird dieses Gebiet verlassen, wird die Be­feuerung wieder deaktiviert. Das System kann in bereits bestehenden Windenergieanlagen nachgerüstet werden. Im Bürgerwindpark Langenhorn in Schleswig-Holstein wurde es ge­testet.


  • Das zweite System nennt sich Parasol (Fraunhofer-Gesellschaft). Die Kosten für einen mittelgroßen Windpark belaufen sich auf ca. 500.000 €. Dieses Passiv-Radar-System nutzt bereits vorhandene Rundfunksignale und gibt somit keine eigene Radarstrahlung ab. Im Windpark Reußenkö­ge wird das System getestet.


ENERCON ist dabei, Schnittstellen für beide Systeme zu entwickeln, damit diese bald nutzbar sind.


RM Mammen sieht einen großen Vorteil für die Anwohner. Den Anteil der Kosten für die Betreiber schätzt er gering ein.


Herr Harms erklärt, dass ENERCON dabei ist, ein eigenes kostengünstigeres System zu entwi­ckeln. Der Weg geht dahin, die Lichtbelästigung zu reduzieren. Die AVV wurde vor Kurzem novelliert, weshalb man noch mit der Umsetzung gewartet hat. Er berich­tet, dass für das Bundesverkehrsministerium die Sicherheit an erster Stelle steht. Die bedarfsge­rechte Steuerung ist somit keine Pflichtaufgabe.


RM Mammen erkundigt sich, ob die Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen können.


Herr Stoll antwortet, dass eine länderspezifische Regelung vor Gericht nicht haltbar ist.


Herr Harms führt aus, dass eine Transponder-Lösung eine kostengünstige Alternative wäre. Flug­zeuge haben aber nicht die Pflicht, diese anzuschalten.


Herr Stoll stellt drei weitere Alternativen der bedarfsgerechten Befeuerung vor:



Radar (Mischung aus Primär- und Passivradar)

Elektomagnetische Impulse werden von Flugzeugen reflektiert und lösen die Warnlichter aus. Eine Reaktion des Flugzeugs ist hierbei nicht nötig. Diese Technik funktioniert ohne Transponder, ist dafür relativ teuer und befindet sich noch in der Entwicklung. Herr Harms gibt an, dass die Technik im 3. Quartal 2016 im Windpark Timmeler Kampen bei Bagband getestet wird.


Akkustische Kamera

Anhand eines Mikrofons werden die Flugzeuge erkannt. Hier besteht Forschungs- und Entwick­lungsbedarf.


Optik und IR-Feuer

Die Befeuerung ist erst ab einer Höhe von ca. 20 m erkennbar. Am Bremer Kreuz wurde eine sol­che Anlage installiert. Der Aufwand hierfür ist relativ gering.


RM Peters erkundigt sich, wie eine Befeuerung in der zweiten Ebene der Anlagen beseitigt werden kann. Herr Harms antwortet, dass ein Änderungsantrag erforderlich ist.


RM Peters fragt nach der Synchronisation der Befeuerung von Windparks. Herr Harms erläutert, dass die Synchronisation gleichgeschaltet werden kann. Hierfür sollte man sich mit den Betreibern in Verbindung setzen.