Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.

Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft und eines Dorfge­bietes in ein sonstiges Sondergebiet “Landhandel”.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine frühzeitige Unterrichtung der Öf­fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu übernehmen.



Stv. FBL Oltmanns stellt die Sitzungsvorlage vor.


RM Mammen begrüßt die Planung. Er fragt an, ob die dort verlaufende Bahnstrecke überbaut wird.


Vors. Ihnen erläutert, dass der Bestand gesichert werden soll. Im hinteren Bereich ist angedacht, eine Halle zu errichten. Die Bahnstrecke bleibt von einer Überplanung ausgenommen.