Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:




RM Schultz erläutert ausführlich seinen Antrag. Er verweist darauf, dass im Stadtgebiet die Jagd ruhen sollte. Es gibt kaum noch Flächen, die eine Bejagung ohne Gefährdung zulassen. Die Jagdausübung könnte sowohl aus ethischen als auch aus Gründen der Sicherheit von Menschen und Haustieren untersagt werden. Die Verwaltung weist in ihrer Sitzungsvorlage darauf hin, dass juristische Personen keine ethischen Bedenken vorbringen können und der Beschluss rechtswidrig sein könnte. Er bittet aber um Behandlung des Antrags im Verwaltungsausschuss. Er kann Zeugen benennen, die Gefährdungen schildern können.


FBL Mannott weist darauf hin, dass die Jagdausübung ein Eigentumsrecht ist. Eine völlige Befriedung in der Stadt ist daher rechtlich nicht zulässig.


Stv. BM Willms schließt sich dieser Auffassung an und stellt den Antrag, sich mit dem Antrag von RM Schultz nicht zu befassen.


Der Antrag von stv. BM Willms auf Nichtbefassung wird bei 13 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und einer Nein-Stimme angenommen.