Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:


Unbeplante Grundstücke in Randlage, die nicht unter § 34 BauGB fallen, sollen auf Antrag der Grundstückseigentümer auf deren Kosten durch Bauleitplanung der Bebauung zugeführt werden. Der Rat behält sich aber eine Einzelfallprüfung vor. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Bauleitplanung kann aus der Bereitschaft, sich positiv mit entsprechenden Anträgen auseinanderzusetzen, nicht abgeleitet werden (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB).



StD Hinrichs erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage. RM Schultz fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Einführung des Baulücken- und Leerstandskatasters. StD Hinrichs berichtet, dass die Samtgemeinde mittlerweile ein EDV-Programm für alle Mitgliedsgemeinden bestellt hat.