Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 9

Im § 1 Abs. 1 der Satzung der Samtgemeinde Esens für Bürgerbefragungen ist das Wort „Gemeinde“ durch „Samtgemeinde“ zu ersetzen. Mit dieser Änderung fasst der Rat der Samtgemeinde Esens bei 17 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Durchführung von Bürgerbefragungen in der Samtgemeinde Esens.


(Ergebnis namentlichte Abstimmung:

Ja-Stimmen: RM Uden, Ihnen, Hass, Saathoff, Emken, Eschen, Arends, Hunger, Willms, Zart, Maus, Jacobs, Mammen, H. Reents, Hedlefs, Hinrichs, Krey.

Nein-Stimmen: RM Deppermann, Lürken, A. Reents, Baack, Peters, Pieper, Schröder, Siebelts, Oelrichs).



SGBM Hinrichs erläutert zunächst ausführlich die Sitzungsvorlage. In der anschließenden Diskussion kritisiert RM Oelrichs, dass die Satzung nicht ausreichend erarbeitet wurde. Es hat keine Beteiligung durch Fachausschüsse stattgefunden. Von daher kann seine Fraktion dieser Satzung nicht zustimmen. RM Peters kritisiert, dass in der Satzung zu wenig inhaltliche Informationen vorhanden sind. Außerdem bittet er darum, im § 1 die „Gemeinde“ durch „Samtgemeinde“ zu ersetzen, da der Rat der Samtgemeinde Esens nur in Angelegenheiten der Samtgemeinde beschließen kann, eine Bürgerbefragung durchzuführen.


RM Saathoff erläutert, dass seine Fraktion der Satzung zustimmen wird. Die Bürgerbefragung ist eine gute Möglichkeit, Bürger an bedeutenden Themen zu beteiligen. Auch RM Mammen verweist darauf, dass es wichtig ist, eine Satzung für Bürgerbefragungen zu beschließen. Daher unterstützt seine Fraktion diese Satzung.


Es erfolgt eine kurze Diskussion darüber, in welchen Angelegenheiten die Samtgemeinde eine Bürgerbefragung durchführen kann. Zur Klarstellung verweist SGBM Hinrichs auf das NKomVG und erläutert, dass Bürgerbefragungen in Angelegenheiten der Samtgemeinde durchgeführt werden können. RM Willms bittet daher aus Rechtssicherheitsgründen im § 1 der Satzung die Samtgemeinde einzusetzen. Es bestünde im Nachhinein die Möglichkeit den Städte- und Gemeindebund zur Rechtslage zu befragen. RM Pieper moniert, dass die Satzung nicht ausreichend vorbereitet wurde. Daher kann er dieser Satzung nicht zustimmen. RM Reents erläutert, dass die EBI diese Bürgerbefragung für ein geeignetes Mittel hält. Diese Satzung sollte beschlossen werden. RM Maus erläutert, dass nach ihrer Auffassung, die mangelnde Vorbereitung nur ein vorgeschobenes Argument ist. Es ist auch im SGA ausreichend Zeit gewesen, über diese Satzung zu beraten. RM Saathoff stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.