Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11

Bei 15 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen fasst der Rat folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Durchführung einer Bürgerbefragung zum weiteren Ausbau der Windenergie.


(Ergebnis namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen: RM Uden, Hass, Saathoff, Emken, Eschen, Arends, Hunger, Willms, Zart, Maus, Jacobs, Mammen, H. Reents, Hedlefs, Hinrichs.

Nein-Stimmen: RM Deppermann, Krey, Lürken, A. Reents, Baack, Peters, Pieper, Schröder, Siebelts, Oelrichs, Ihnen).



RM Oelrichs bezweifelt, was mit dieser Bürgerbefragung erreicht werden kann. Ob das Ergebnis am Ende objektiv sein wird, kann nicht gesagt werden. RM Peters kritisiert den Wortlaut im § 2 Abs. 2 der Durchführungssatzung. Es ist nicht korrekt, dass wirtschaftliche Vorteile lediglich zu erwarten sind. Wirtschaftliche Vorteile sind eindeutig vorhanden. Außerdem ist nach seiner Auffassung fraglich, ob die Fragestellung im § 4 der Durchführungssatzung korrekt ist. Eine eventuelle Verdichtung bestehender Windparks könnte in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen.


RM Saathoff weist darauf hin, dass der Samtgemeinderat seinerzeit die Planungen der Gemeinde Stedesdorf unterstützt hat, um der Gemeinde einen finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Mittlerweile erreicht die Windkraft aber eine Kapazität, die für die Samtgemeinde nicht mehr hinnehmbar ist. Daher stimmt seine Fraktion der Bürgerbefragung zu. RM Mammen erläutert, dass man in den zurückliegenden Jahren zu vielen Themen ausführlich diskutiert habe. Leider orientiert sich heute alles an wirtschaftlichen Interessen. Deshalb soll ein Meinungsbild der Bürger abgefragt werden. RM Hedlefs schließt sich dieser Auffassung an und erläutert, dass auch die Fraktion EBI sich der Durchführungssatzung anschließen wird.


RM Oelrichs verweist darauf, dass nach genauer Betrachtung die Bürgerbeteiligung bei diesem Windpark bei 80,0 % liege. I. stv. SGBM Hass fühlt sich getäuscht. Das Projekt wurde seinerzeit vorgestellt mit dem Bau von sechs E-82-Anlagen. Tatsächlich wurden dann E-101-Anlagen gebaut. Die Verdichtung war bereits länger schon geplant.


II. stv. SGBM Krey stellt nochmals ausführlich den bisherigen Ablauf dar. Die Gemeinde Stedesdorf hatte seinerzeit finanziell nur wenig Entwicklungsmöglichkeiten. Dann wurden geeignete Potenzialflächen in Stedesdorf gefunden. Heute ist er erfreut darüber, dass die Gemeinde Stedesdorf durch die Windkraft finanzielle Möglichkeiten auch im Hinblick auf die gesamte Infrastruktur und den Straßenbau hat.


RM Maus erläutert, dass die erneuerbaren Energien keine Geldbeschaffungsmaßnahmen sind. Leider ist es in der Vergangenheit zu einem Wildwuchs gekommen. Hier gilt es anzusetzen und zu reglementieren. RM H. Reents bittet um Abstimmung. RM Saathoff beantragt erneut namentliche Abstimmung. RM Peters bittet abschließend um Beantwortung seiner zuvor gestellten Fragen. SGBM Hinrichs erläutert hierzu, dass durch die Begrifflichkeiten im § 2 Abs. 2 der Satzung die Satzung nicht rechtsunwirksam wird. Hinsichtlich der Fragestellung zur Verdichtung ist sehr wohl die Samtgemeinde betroffen, da Regelungen im Flächennutzungsplan betroffen sind.


Sodann wird über den Antrag von RM Saathoff auf namentliche Abstimmung abgestimmt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.