Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Sodann fasst der Rat bei einer Nein-Stimme folgenden Beschluss:


Die Stadt Esens gründet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Esens-Bensersiel Tourismus GmbH.


Weitere Gesellschafter sind


- der Verein „Aktionsgemeinschaft Esens und Umgebung e.V.“,

- der Verein „Bensersiel aktiv e.V.“ und

- der Verein „Kurverein Esens-Bensersiel und Umgebung e.V.


Dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. Die Einzahlung der Stamm- bzw. Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 970.000 € ist über den Haushaltsplan 2016 abzusichern.


Dem Pachtvertrag wird zugestimmt.


Die Gründung der Esens-Bensersiel Tourismus GmbH stellt einen Betriebsübergang nach § 613a BGB dar. Die Beschäftigten sind rechtzeitig vor der Gründung der GmbH zu informieren.


Über die tarifrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Bedingungen des Betriebsübergangs beschließt der Rat im Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern gesondert.


Über die Bestellung der Geschäftsführung beschließt der Rat rechtzeitig vor der notariellen Beurkundung der Gesellschaft im Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern gesondert.


Über die endgültige Besetzung des Aufsichtsrates wird gesondert entschieden.


Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht gemäß § 152 NKomVG unverzüglich anzuzeigen.



BM Emken berichtet eingangs, dass der bisherige Eigenbetrieb nicht die geeignete Organisationsstruktur war. Daher wird nun eine GmbH angestrebt. Nachdem bereits die AEU, Bensersiel aktiv e. V. und der Kurverein Esens Bensersiel und Umgebung e. V. als Gesellschafter ihre Beteiligung zugestimmt haben, geht es heute um das Votum der Stadt.


Sodann erläutert StD Hinrichs die einzelnen Passagen des Beschlussvorschlages. Die Ausführungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.


In der anschließenden Diskussion erwähnt RM Deppermann, dass die tarifrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Bedingungen mit dem Personal geklärt werden müssen. Hier ist eine Einigung dringend notwendig. RM Reents verweist darauf, dass diese Angelegenheit ein Dauerthema im Rat der Stadt Esens ist. Bei der damaligen Einführung des Eigenbetriebes hatte der Landkreis erheblichen Einfluss genommen. Die Einführung des Eigenbetriebes war aus heutiger Sicht ein Fehler. Nun muss der Blick nach vorne gerichtet werden. Trotz aller Kritik wurden sachliche Gespräche mit den drei Vereinen geführt. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf soll neben der Bürgermeisterin und dem Stadtdirektor ein weiterer Vertreter der Stadt Esens in den Aufsichtsrat berufen werden. Er empfiehlt, dass dort keine Person benannt wird, die bereits im Vorstand des Kurvereins vertreten war. Die EBI wird der Vorlage zustimmen.


RM Schultz weist darauf hin, dass heute eine wichtige Entscheidung getroffen wird. Er verweist auf die prekäre finanzielle Situation der Stadt. Im Jahr 2016 werden 19,6 Millionen Euro Schulden die Stadt belasten. Heute geht es in erster Linie darum, eine Lösung zu finden, dass diese Gesellschaft tragfähig wird. Er appelliert an alle Ratsmitglieder, Kritik aufzunehmen und auch sachlich zu überprüfen. Nach seiner Auffassung hat der vorliegende Gesellschaftsvertragsentwurf erhebliche Mängel, die zu Rechtsfehlern führen. Es fehlen z. B. Klauseln für die Aufnahme weiterer Gesellschafter. Es besteht ebenfalls eine Ungleichheit zwischen der Stadt und den übrigen Mitgesellschaftern aufgrund der Diskrepanz bei der Einlage. Zusätzlich fehlen weitere Regelungen, u. a. ein Wettbewerbsverbot für die Gesellschafter. Zudem wird der Geschäftsführer in seiner Handlungsweise eingeschränkt, obwohl man nun einen starken Geschäftsführer braucht. Allein der Wechsel der Rechtsform ist nicht ausreichend. Die Gesellschaft wird nach seiner Auffassung auch künftig weitere Kredite benötigen. Die Stadt müsste dann erneut Bürgschaften gewähren. Er bedauert, dass die tarifrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Bedingungen nicht geklärt sind. Er bittet daher darum, heute keinen Beschluss zu fassen, um die Mängel abzuarbeiten und Rechtssicherheit zu erzielen.


Stv. BM Mammen erwähnt, dass zwei Jahre nach Gründung des Eigenbetriebes, der nicht ganz freiwillig geschehen ist, erneut eine Änderung ansteht. Unter den jetzigen Bedingungen ist der Eigenbetrieb nicht mehr finanzierbar. Stv. BM Mammen erwähnt, dass qualifizierte und motivierte Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind. Aus diesen Gründen muss der Betrieb erhalten werden. Auch er verweist darauf, dass die Umwandlung der Gesellschaftsstruktur alleine kein Erfolgsgarant ist. Daher war es wichtig, die drei Vereine mit in die Planung einzubeziehen. Es muss eine qualifizierte Geschäftsführung gesucht werden. Weiterhin sind die Personalkosten zu senken. Es ist Eile geboten, denn die Saisonvorbereitungen laufen.


RM Saathoff verweist darauf, dass der Tourismus der wichtigste wirtschaftliche Faktor in unserer Region ist. Nach seiner Auffassung hat die GmbH große Perspektiven. Der Eigenbetrieb kostete sehr viel Geld. Mit dem Personalrat wurden Absprachen getroffen um die Kosten zu reduzieren. Wichtig ist, dass alle Leistungsträger nun zusammenarbeiten. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.