Beschluss: abweichender Beschluss

Dem Antrag der Eheleute Heyen auf Einbeziehung ihrer beiden Grundstücke in das Bebauungsplangebiet Falkenhamm wird unter folgenden Auflagen entsprochen:


  1. Eheleute Heyen kaufen einen 3 m breiten Streifen von der Stadt Esens zum Preis von 20,-- €/qm. Dieser Streifen dient als private Zuwegung zu den beiden an der Norder Straße gelegenen Grundstücken. Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden Teil des Bebauungsplanes Falkenhamm, so wie in dem den Eheleuten Heyen vorliegenden Lageplan dargestellt.

  2. Die Vermessungskosten für den 3 m breiten Streifen haben Ehe. Heyen zu tragen.

  3. Ebenso haben Ehel. Heyen sich an den Erschließungskosten für das Baugebiet Falkenhammer Weg mit den von ihren Grundstücken in den Bebauungsplan einbezogenen Flächen zu beteiligen. Die konkrete Höhe steht z. Zt. nicht fest. Anhaltspunkt sind die Erschließungskosten für das Baugebiet Mühlenwarf, die bei 24,90 €/qm lagen. Diese wurden jedoch vor rd. neun Jahren ermittelt, so dass Steigerungen zu erwarten sein dürften. Die Erschließungskosten werden zinslos bis zu einer Bebauung Ihrer Grundstücke gestundet mit der Maßgabe, dass die Beiträge im Grundbuch eingetragen werden.


  1. Ehel. Heyen haben sich darüber hinaus an den Planungskosten einschl. Kompensationsmaßnahmen im Verhältnis der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche zur Gesamtfläche zu beteiligen. Hierfür kann ebenfalls noch kein konkreten Betrag genannt werden. Die Summe von 5.000,-- € wird voraussichtlich nicht überschritten.


  1. Die Beträge unter 1, 2 und 4 sind im Gegensatz zu 3 unmittelbar nach ihrer Geltendmachung zu zahlen.


6. Eine Befreiung von der möglichen Festsetzung des KFW-70-Standorts oder anderer

energetischer Maßnahmen kann nicht erfolgen.



StD Buß erläutert anhand eines Planes die örtlichen Gegebenheiten und berichtet über die Diskussionen im Bau- und Verwaltungsausschuss.


Bezüglich des Wunsches der Eheleute Heyen, ihre rückwärtigen Grundstücke ebenfalls zu erschließen, hatte der Bauausschuss beschlossen, dass sich die Eigentümer der Grundstücke 35 bis 39 über eine gemeinsame Erschließung der rückwärtigen Grundstücke einigen sollten. An den Erschließungskosten müssten sich die Eigentümer anteilig beteiligen.


In einem Gespräch mit den Beteiligten im Rathaus hat StD Buß den vom Planungsbüro Lux in Zusammenarbeit mit dem Bauamt entwickelten Vorschlag ausführlich vorgestellt und begründet (die Anlieger Heyen und Ammermann hatten zuvor den Lösungsvorschlag für die Einbeziehung und Erschließung der jeweiligen südlichen Grundstücke erhalten). Dieser sah vor, von der neuen Erschließungsstraße aus zwei Grundstücke auf den Privatflächen Ammermann und Heyen zu erschließen. Voraussetzung wäre eine Verständigung der beiden Grundstückseigentümer gewesen, so dass durch Flächentausch zwei gut geschnittene Grundstücke hätten entstehen können. Der Anlieger Ammermann hat die Planungen abgelehnt, Heyen wünschte eine aufwändigere Erschließung ohne Einbeziehung des Grundstückes Ammermann. Eheleute Heyen haben einen Vorschlag gemacht, wie eine Erschließung über eine neue Stichstraße erreicht werden könnte.


Der VA hat nach längerer Diskussion einstimmig empfohlen, die Grundstücke von Ehepaar Heyen in den Bebauungsplan Falkenhamm einzubeziehen. Als rückwärtige Zuwegung zu den beiden Grundstücken sollte die Stadt einen 3 m breiten Streifen als private Zuwegung zum Preis von 20,-- € verkaufen. Die Vermessungskosten wären von Heyens zu übernehmen. Ebenso müssten sie sich an den Erschließungskosten mit der von ihren Grundstücken in den Bebauungsplan einbezogenen Flächen beteiligen. Die Höhe kann noch nicht konkret genannt werden. Im Baugebiet Mühlenwarf lagen sie bei 24,90 €/qm. Diese wurden jedoch vor rd. neun Jahren ermittelt, so dass Steigerungen zu erwarten sein dürfen. Außerdem müsste sich das Ehepaar Heyen an den Planungskosten einschl. Kosten der Kompensationsmaßnahmen im Verhältnis ihrer zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksfläche zur Gesamtfläche beteiligen. Hierfür kann ebenfalls noch kein genauer Betrag genannt werden, er wird voraussichtlich aber die Summe von 5.000,-- € nicht überschreiten.


Das Ergebnis aus der VA-Sitzung wurde den Eheleuten Heyen umgehend mitgeteilt. Sie haben inzwischen schriftlich erklärt, dass sie das Angebot annehmen möchten. Allerdings haben sie darum gebeten, die mögliche Festsetzung des KFW-70-Standards für alle im Bebauungsplan liegenden Wohnhäuser, die in der letzten Bauausschusssitzung diskutiert wurde, nicht für ihre beiden Grundstücke gelten zu lassen.


Es ergibt sich eine kurze Aussprache, an der sich verschiedene Ratsmitglieder beteiligen. Es wird u. a. darauf hingewiesen, dass es nicht zu begründen wäre, wenn die mögliche Festsetzung des KFW-70-Standards (oder andere energetische Maßnahmen) nicht für die Grundstücke Heyen gelten würden, zumal diese Dinge von Heyen selbst mehrfach ins Gespräch gebracht wurden.


Schließlich fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss: