Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Abweichende Beschlussempfehlung:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohnen am Thunumer Weg“ wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 „Wohnen am Thunumer Weg“ eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Flächeneigentümer zu tragen.

Dem Flächeneigentümer wird auferlegt, eine Fläche für die noch zu bestimmende Kompensation bereitzustellen, zu gestalten und zu erhalten.

 

 

 

Der Beschluss wird mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen.

 


StD Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage. Ein geänderter Lageplan wurde nachgesendet.

Nun soll entschieden werden, was an dieser Stelle entwickelt wird.

 

RM Mammen berichtet, dass über diesen Antrag bereits mehrfach diskutiert wurde. Es liegt ein Ratsbeschluss vor, der Lückenbebauung und Abrundung der Wohnbebauung zulässt. Die gesamte Fläche, wie auf dem nachgeschickten Lageplan erkennbar, soll nicht zur Bebauung freigegeben werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Lückenbebauung. Er kann dem Lageplan, der ein weiteres zu bebauendes Grundstück abbildet, zustimmen.

 

RM Kröger berichtet, dass er den nachgesendeten Lageplan ablehnen wird. Eine Bebauung der gesamten Fläche könnte das Gewerbegebiet beeinträchtigen. RM Reents stimmt ihm zu. Eine Ausweitung der Bebauung würde sich auf das Gewerbegebiet, die Kläranlage und die angrenzende Gemeinde Stedesdorf auswirken.

 

StD Hinrichs bittet den Antragsteller, Stellung zu nehmen.

 

RM Schultz berichtet, dass er einen Antrag für die Bebauung eines Grundstückes abgegeben hat. Auf Anraten des Landkreises Wittmund hat er diesen Antrag zurückgezogen. Es wurde ein Lageplan erstellt, der die gesamte Fläche auswies. Der Thunumer Weg hätte somit verlängert und ausgebaut werden können.

 

RM Kröger bemerkt, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird. RM Mammen erklärt, dass eine Abrundung der Wohnbebauung sowie Lückenbebauung vom Rat durchaus positiv betrachtet wird.