Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Abweichende einstimmige Beschlussempfehlung:

 

Punkt 4 wird zusätzlich aufgenommen.

 

1.    Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 „Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.    Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten haben die Bauherren zu tragen.

4.   Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ist anzupassen.

 


Vors. Eschen bittet Architekt Feddermann, das Projekt „Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ vorzustellen. Herr Feddermann berichtet, dass eine Sanierung des Gulfhofes nicht wirtschaftlich tragbar wäre. Der Gulfhof soll abgetragen und neu aufgebaut werden. Die Optik sowie die Höhe und Größe des Gulfhofes sollen aufgenommen werden. Zur Ostfriesischen Landschaft wurde Kontakt aufgenommen, da die vorhandene Warft unter Denkmalschutz steht. Der historische Kriechkeller soll erhalten bleiben.

 

RM Mammen begrüßt die Planung. Die äußere Gestaltung des Gulfhofes sieht er kritisch. Die Seitenbereiche, die Glasfassade und die Außentreppe sind zu überdenken. Er bittet Herrn Feddermann, den Entwurf zu überarbeiten. 

 

RM Hesse erkennt die Notwendigkeit, das Gebäude wieder zu beleben.

 

Architekt Feddermann erläutert, dass es das Ziel des Vorhabenträgers ist, das historische Gebäude zu erhalten. RM Kröger sieht es ähnlich. Die Größe und Struktur des Gulfhofes sind zu erhalten. Er erkundigt sich, ob Teileigentum möglich ist. Herr Dr. Berckhan antwortet, dass über Teileigentum bisher nicht nachgedacht wurde. Es ist nicht geplant, die Wohnungen zu verkaufen.

 

Beirat Münster ist mit der Planung einverstanden. Er stellt eine Bereicherung für Esens fest. Die Gauben sollten verändert werden. Er erkundigt sich, ob auch ein Café vorgesehen ist. Architekt Feddermann erläutert, dass sich die Bauherren ein Café offenhalten wollen. Die Optik des Gulfhofes kann angepasst werden.

 

RM Nerschbach erkundigt sich, warum am 07.12.2015 im Verwaltungsausschuss der Bauantrag zur Planung des Gulfhofes abgelehnt wurde. Stv. FBL Oltmanns antwortet, dass sich das Planverfahren geändert hat. Der Bauantrag wurde aufgrund der Lage im Außenbereich abgelehnt. Durch ein Bauleitplanverfahren wird der Standort im Außenbereich planungsrechtlich abgesichert.

 

In der Anlage sind die überarbeiteten Ansichten beigefügt.