Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

 

 


Herr Weinert berichtet, dass der Bestand des Fuhrunternehmens Janssen planungsrechtlich abzusichern ist. Der Flächennutzungsplan stellt hier landwirtschaftliche Fläche dar. Für den Bereich ist eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

Vors. Ihnen ergänzt, dass auf Anraten des Landkreises Wittmund die südlich anschließende Fläche als gemischte Baufläche auszuweisen ist, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung durchzuführen.

RM Hunger berichtet, dass die Gemeinde Holtgast das Fuhrunternehmen erhalten möchte. Die Darstellung einer Sonderbaufläche wird von ihm positiv bewertet. Mit der Darstellung der südlichen Fläche als gemischte Baufläche ist er nicht einverstanden. Die Bewohner sehen diese Ausweisung kritisch. Änderungswünsche der Bevölkerung wurden nicht in die Planung aufgenommen. Am 10.12.2015 hat der Gemeinderat über das Vorhaben beraten. 

SGBM Hinrichs erläutert, dass die Ausweisung der südlichen Fläche als gemischte Baufläche vom Landkreis vorgegeben wurde. Eine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nur für die Sonderbaufläche „Fuhrunternehmen“ wird ohne die Darstellung einer gemischten Baufläche nicht in Aussicht gestellt. Er empfiehlt, dass die Planung zunächst im Gemeinderat der Gemeinde Holtgast beraten wird.