Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnis genommen.

 


Stellv. Vors. Willms erläutert kurz die Vorlage. Die Verwaltung stellt klar, dass aufgrund der Personalrückstellungen die Eigenkapitalquote (57,60 %) im Vergleich zu den Mitgliedsgemeinden etwas geringer ausfällt, jedoch immer noch ausreichend ist. Des Weiteren sollen nun die Jahresabschlüsse ab 2011 in Angriff genommen werden, um weitere Aussagen zu den Kennzahlen treffen zu können.

 

Sodann empfiehlt der Finanzausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig zur Beschlussfassung.