Herr Guntermann stellt folgende Fragen:

 

1. Gibt es schon konkrete Informationen zur Besetzung der Geschäftsführerposition? Spätestens zur Eintragung in das Handelsregister muss diese Person benannt werden.

2. Zum Start der GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Wer erstellt diese?

3. Im Haushaltsplan der Stadt Esens wird der Eigenbetrieb mit einem Teilhaushalt bis zum 30.06.2016 dargestellt. Sollte zum 01.07.2016 die Gründung der GmbH nicht vollzogen worden sein, ist dann der Gesamthaushalt der Stadt Esens noch abstimmungsfähig?

4. Warum sind die anstehenden Kosten der Peldemühle nicht im Investitionsplan des Haushaltes der Stadt Esens ausgewiesen?

StD Hinrichs erläutert hierzu:

Zu 1. Zur Gründung der GmbH muss natürlich ein/e Geschäftsführer/in bestimmt sein. Weitere Ausführungen dazu erfolgen unter TOP 6.

Zu 2. Die Eröffnungsbilanz wird dann durch die neue Geschäftsführung bzw. dem betreuenden Unternehmen erstellt.

Zu 3. Sicher würde es Auswirkungen auf den Gesamthaushalt haben, das Ergebnis würde sich aber nicht verschlechtern, da das erste Halbjahr aufgrund des Saisonverlaufs immer schlechter abschließt. Es könnte dann durchaus zu einem Nachtragshaushalt kommen, welches aber keine kritische Situation darstellen wird.

Zu 4. Die Kosten der Peldemühle sind im Haushaltsplan unter den Instandhaltungskosten dargestellt. Diese Kosten werden mit 175.000 € beziffert und tragen zur Erhaltung der Mühle bei.