Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:


Die Grunddienstbarkeit entsprechend der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage wird eingeräumt. Sämtliche damit zusammenhängende Kosten trägt der Kurverein Esens-Bensersiel.

 



FBL Hormann erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage. In diesem Zusammenhang fragt stv. BM Mammen an, ob nun der Vertrag für die Biogasanlage hinfällig wird. StD Buß erwähnt hierzu, der Vertrag wurde zwar aufgelöst, dennoch besteht nach dem öffentlichen Baurecht weiterhin die Möglichkeit, dort eine Biogasanlage zu errichten. Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, diesen Beschluss aufzuheben. RM Kröger befürchtet ein Risiko für den Kurverein, falls es zu einer finanziellen Schieflage kommt. RM Janßen fragt an, ob in dieser Grunddienstbarkeit eine zeitliche Begrenzung fixiert ist. FBL Hormann weist darauf hin, dass der Vertrag auf 15 Jahre läuft und sich dann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert.