Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Ein Teilstück des
Grünen Weges (Flurstück 13/9, Flur 8, Gemarkung Esens) ist für den öffentlichen
Verkehr entbehrlich geworden.
Das Teilstück (siehe
Lageplan) wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz mit Wirkung vom
15.04.2016 eingezogen. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.