Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

  1. Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung - Windpark Hartsgaster Tief“ in der Gemeinde Holtgast durchzuführen. Die konkrete Abgrenzung des Sondergebietes ist im Bauleitplanverfahren abschließend zu klären.

  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.



Herr Sprötge erläutert die Sitzungsvorlage sehr ausführlich und beantwortet Fragen.


Auf Nachfragen mehrerer Ratsmitglieder führt Herr Sprötge aus, dass dieser Standort nicht die erste Wahl ist und nur aufgrund der Aktivitäten im Holtriemer Raum eine sinnvolle Ergänzung darstellt (Stichwort Ergänzung Regelausnahmefall). RM Janßen vermisst die Nachhaltigkeit. Die Kommunen machen den Weg frei für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der Stromtransport ist oft nicht gewährleistet, so dass es zu Abschaltungen der Mühlen kommt. Diese Ausfallzeiten zahlt letztlich der Stromkunde. In diesem Zusammenhang verweist RM Hass auf den angekündigten Masterplan der Bundesregierung, der den Netzausbau vorrangig vorantreiben soll. Aus Sicht von RM Mammen ist die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes undankbar aber vor dem beabsichtigten Windpark aus Holtriemer Seite unumgänglich.


Der Ausschuss empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme dem Samtgemeindeausschuss folgenden Beschluss: