Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Die im Rahmen der gem. § 3 Abs.
2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der
erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB des
Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher
Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit
dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen. |
2. |
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“
(Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9
Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Schalltechnischen
Stellungnahme als Satzung beschlossen. |
3. |
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher
Straße“(Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen
Schritte beauftragt. |
4. |
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Vors. Eschen erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Janßen bemerkt, dass die Unterlagen nicht online verfügbar sind.
RM Nerschbach erkundigt sich, ob die Kläranlage noch ausreichend Kapazitäten für weiteres Schmutzwasser besitzt. Stv. StD Hormann antwortet, dass der OOWV eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Die Abwasserentsorgung ist bei dieser Planung gesichert.