Einstimmige Beschlussempfehlung:

1.

Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

2.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Schalltechnischen Stellungnahme als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“(Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Vors. Eschen erläutert die Sitzungsvorlage.

 

RM Janßen bemerkt, dass die Unterlagen nicht online verfügbar sind.

 

RM Nerschbach erkundigt sich, ob die Kläranlage noch ausreichend Kapazitäten für weiteres Schmutzwasser besitzt. Stv. StD Hormann antwortet, dass der OOWV eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Die Abwasserentsorgung ist bei dieser Planung gesichert.