Vors. Eschen bittet das Planungsbüro NWP, die Bestandsanalyse von  Bensersiel vorzustellen.

 

Frau Heine berichtet, dass die Bebauungspläne für die Siedlungen Taddigshörn, Lammertshörn und Oll Deep ein Allgemeines Wohngebiet festsetzen. Die Gebiete sind geprägt durch Dauerwohnungen und Ferienwohnungen. Ferienwohnungen sind nicht mehr in Allgemeinen Wohngebieten zulässig. Frau Abel ergänzt, dass Ferienwohnungen früher als Beherbergungsbetrieb eingeordnet wurden. Heute sind Ferienwohnungen eine eigene Nutzungsart, die nur noch in Sondergebieten zulässig ist. Der Charakter des Gebietes ist festzuschreiben.

 

Frau Heine erläutert, dass im Januar eine Bestandsaufnahme durch das Planungsbüro NWP erfolgte. Zusätzlich wurden Daten des Einwohnermeldeamtes ausgewertet und das Urlaubsmagazin „Ihre Gastgeber 2015“ untersucht. Für jedes Grundstück in Bensersiel kann zwischen Haupt-, Neben- und Zweitwohnsitz unterschieden werden. Im Siedlungsbereich Taddigshörn (Bebauungsplan Nr. 7 „Taddigshörn“) wurden überwiegend Nebenwohnsitze bzw. Ferienwohnungen festgestellt. Gebäude mit Dauerwohnungen konnten nur vereinzelt festgestellt werden. An der Hauptstraße (Bebauungsplan Nr. 8 „Alter Sielweg“) befinden sich überwiegend Hotels, Restaurants und Geschäfte. Im Bereich Lammertshörn (Bebauungsplan Nr. 3) sind überwiegend Gebäude mit Ferienwohnungen auszumachen. Gebäude mit Dauerwohnungen konnten nur vereinzelt an den äußeren Rändern identifiziert werden. Das Baugebiet Oll Deep (Bebauungsplan Nr. 13) weist überwiegend Gebäude mit einer Dauerwohnung und ein bis zwei Ferienwohnungen auf. Hier ist eine Durchmischung der Nutzungen Dauerwohnungen und Ferienwohnungen vorhanden.

 

Das Planungsbüro vermutet, dass die vorhandenen Zweitwohnungen eher einer Ferienwohnung entsprechen, da diese vom Eigentümer selbst bewohnt, aber auch an Feriengäste vermietet werden. Ferienwohnungen und -häuser sind in hoher Anzahl über den gesamten Ort verteilt. Die Siedlungen entsprechen nicht (mehr) dem Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes bzw. Mischgebietes. Frau Abel ergänzt, dass alle vorhandenen Ferienwohnungen Bestandsschutz genießen. Die Frage ist, wohin die Entwicklung von Bensersiel gehen soll. Das Ziel der Entwicklung obliegt der Gemeinde. Die Frage ist, ob nur Ferienwohnungen oder auch Dauerwohnungen zugelassen werden sollen.

 

RM Saathoff weist darauf hin, dass der Status Quo, ein Nebeneinander von Dauer- und Ferienwohnungen, zu erhalten ist.

 

RM Deppermann empfiehlt, Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer zu schaffen.

 

Frau Abel berichtet, dass Ferienwohnungen in Sondergebieten gemäß § 10 oder § 11 der Baunutzungsverordnung zulässig sind. Die vorhandenen Bebauungspläne sind zu aktualisieren bzw. neu anzupassen. Ggf. sind die Geltungsbereiche anhand der vorhandenen Strukturen neu zu fassen.

 

RM Janßen schlägt vor, eine Kommission zu bilden, die Vorschläge zur Änderung der Bebauungspläne entwickelt.

 

RM Mammen empfiehlt, Vorschläge vom Planungsbüro zu erhalten und öffentlich zu beraten. RM Uden stimmt diesem Vorschlag zu und rät, alle betroffenen Bebauungspläne im Vereinshuus öffentlich in Bensersiel zu besprechen.

 

RM Nerschbach erkundigt sich, wann die Stadt Esens mit Planungsvorschlägen rechnen kann. Frau Abel gibt einen zeitlichen Rahmen bis vor der Sommerpause an. 

 

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.