Vors. Eschen bittet Herrn Boner, den Entwurf der Erhaltungssatzung für den Innenstandbereich der Stadt Esens vorzustellen.

 

Herr Boner berichtet, dass der Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung gefasst wurde; zusätzlich liegt für den Innenstadtbereich eine Veränderungssperre vor. Das Baugesetzbuch bietet unter § 172 Abs. 1 Nr. 1 die Möglichkeit, eine Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestaltung aufzustellen. Eine Fehlgestaltung soll somit ausgeschlossen werden.

 

Herr Boner stellt die besondere städtebauliche Eigenart der Innenstadt vor, die geprägt wird durch den Altstadtkern mit mittelalterlich geprägten Parzellenformen und zweigeschossigen norddeutschen Gebäudetypen. Er unterteilt den Gebäudebestand in Baudenkmale, denkmalwürdig, erhaltenswert, sich einfügend, nicht relevant und Gebäude ohne Bewertung.  

 

RM Ubben erkundigt sich, wie lange die Veränderungssperre rechtskräftig ist. Stv. FBL Oltmanns antwortet, zwei Jahre.

 

RM Mammen fragt nach der weiteren Vorgehensweise. Herr Boner wird einen ersten Entwurf der Erhaltungssatzung fertigen. Dieser soll in den Fraktionen beraten werden.