Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Die
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Norder Straße“ wird
beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §
4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. |
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Stv. FBL Oltmanns stellt die Sitzungsvorlage vor. Die Geschossflächenzahl soll in der Änderung des Bebauungsplanes nicht wieder aufgenommen werden.