Beschluss: Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Jüchertor / Nelkenpfad" (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Jüchertor / Nelkenpfad" (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

4.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 


Vors. Eschen bittet Architekt Rüstmann, die Planänderungen vorzustellen.

Herr Rüstmann berichtet, dass die Gesamtlänge des Gebäudes am Jüchertor verringert wurde. Die Firsthöhe wurde auf 11 m und die Traufhöhe auf 7 m gesetzt. Das Flachdach wurde entfernt und stattdessen ein weiterer Giebel angebracht, der 1,50 m zurückgesetzt ist.

 

Die Planänderungen werden positiv aufgenommen.