Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Jüchertor /
Nelkenpfad" (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das
Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Jüchertor /
Nelkenpfad" (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das
Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. |
3. |
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 81 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
durchzuführen. |
4. |
Anfallende
Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der
Bauherr zu tragen. |
Vors. Eschen bittet Architekt Rüstmann, die Planänderungen vorzustellen.
Herr Rüstmann berichtet, dass die Gesamtlänge des Gebäudes am Jüchertor verringert wurde. Die Firsthöhe wurde auf 11 m und die Traufhöhe auf 7 m gesetzt. Das Flachdach wurde entfernt und stattdessen ein weiterer Giebel angebracht, der 1,50 m zurückgesetzt ist.
Die Planänderungen werden positiv aufgenommen.