Sitzung: 20.04.2016 Betriebsausschuss Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel
StD Hinrichs
berichtet, dass der Rat am 14.12.2015 die Gründung einer GmbH beschlossen hat.
Der
Gesellschaftervertrag ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die wiederum prüft,
ob alle kommunalrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Die von der
Kommunalaufsicht abgegebenen Empfehlungen wurden weitestgehend eingearbeitet.
Wenn der Rat der Stadt Esens am 11.05.2016 diesem Gesellschaftervertrag
zustimmt, wird der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht noch einmal
nachgegangen.
Die Stelle des/r
Geschäftsführers/in wurde 2015 öffentlich ausgeschrieben. Wie der Kurverein
Neuharlingersiel nun selbst öffentlich bekannt gegeben hat, hat sich der
Kurverein auf diese Stelle beworben. Allen war und ist daran gelegen, dass sich
beide Orte positiv weiterentwickeln. Ein Zusammenlegen beider Betriebe war
nicht geplant. Frau Hoffmann als derzeitige kommissarische Betriebsleiterin
leistet gute Arbeit. Der benötigte Zeitaufwand, die der Eigenbetrieb in
Anspruch nimmt, ist für stv. StD Hormann und StD Hinrichs nicht mehr in
Einklang zu bringen.
Die Besetzung der
Geschäftsführerstelle wird am 11.05.2016 im nichtöffentlichen Teil der
Stadtratssitzung behandelt. Es soll dann ein geeigneter Kandidat für die
Geschäftsführung vorgestellt werden.
Mit dem
Personalrat wurden konstruktive Gespräche geführt. Leider konnte bislang kein
neuer Haustarifvertrag abgeschlossen werden. Da es sich auch hier um
Personalangelegenheiten handelt, wird dieses Thema im nichtöffentlichen Teil
behandelt.
Sollte es durch
den Rat der Stadt Esens am 11.05.2016 eine klare Entscheidung zur Gründung der
GmbH geben und die Kommunalaufsicht keine Einwände haben, wäre die Einhaltung
des Gründungstermins zum 01.07.2016 sicher möglich.
RM Saathoff
betont nochmal die Notwendigkeit der Geschäftsführung. Diese Position muss
zeitnah besetzt werden.
RM Reents stimmt
den Aussagen zu. Anhand der vorliegenden Zahlen ist es höchste Zeit, die GmbH
zu gründen. Um dieses Vorhaben schnellstens zu verwirklichen, gehört auch die
Mitarbeit des Personalrates, der Mitarbeiter und der Vereine als Teilhaber
dazu.