Sitzung: 25.04.2016 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Beschluss: Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/611/2016
Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnis genommen
VA Becker gibt
einen kurzen Überblick über die Eröffnungsbilanz der Stadt Esens zum
01.01.2011. Die Bilanzsumme beträgt 27.265.105,32 € bei einer Nettoposition von
23.739.237,31 €. Zu diesem Zeitpunkt bestanden keine Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen, sondern lediglich ein Liquiditätskredit in Höhe von
910.232,36 €.
Die
Eigenkapitalquote 1 liegt bei 47,54 %; diese zeigt an, in welchem Umfang das
Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert wird. Die Eigenkapitalquote
2 beläuft sich auf 87,07 % und umfasst neben dem eigentlichen Eigenkapital auch
die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge.
Der
Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital an.
Dieser beträgt bei der Stadt Esens 14,85 %. Eine grobe Regel besagt, dass der
Verschuldungsgrad nicht höher als 200 % sein soll. Dies konnte von der Stadt
Esens problemlos eingehalten werden.
RM Reents fragt
nach den Bürgschaften des Kurvereins Esens-Bensersiel (ab 2014
Tourismusbetrieb). VA Becker erläutert, dass diese als Hinweis unter der Bilanz
darzustellen sind und dies auch erfolgt ist. Ab 2014, als der Tourismusbetrieb
Esens-Bensersiel zum Eigenbetrieb der Stadt Esens wurde, sind diese Kredite
dann im Jahresabschluss aufzuführen (Gesamtabschluss).
Der Ausschuss
empfiehlt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
Die als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach §
55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die
Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57
GemHKVO werden zur Kenntnis genommen.