Beschluss: Beschlussempfehlung

Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnis genommen

 


VA Becker gibt einen kurzen Überblick über die Eröffnungsbilanz der Stadt Esens zum 01.01.2011. Die Bilanzsumme beträgt 27.265.105,32 € bei einer Nettoposition von 23.739.237,31 €. Zu diesem Zeitpunkt bestanden keine Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, sondern lediglich ein Liquiditätskredit in Höhe von 910.232,36 €.

 

Die Eigenkapitalquote 1 liegt bei 47,54 %; diese zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert wird. Die Eigenkapitalquote 2 beläuft sich auf 87,07 % und umfasst neben dem eigentlichen Eigenkapital auch die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge.

 

Der Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital an. Dieser beträgt bei der Stadt Esens 14,85 %. Eine grobe Regel besagt, dass der Verschuldungsgrad nicht höher als 200 % sein soll. Dies konnte von der Stadt Esens problemlos eingehalten werden.

 

RM Reents fragt nach den Bürgschaften des Kurvereins Esens-Bensersiel (ab 2014 Tourismusbetrieb). VA Becker erläutert, dass diese als Hinweis unter der Bilanz darzustellen sind und dies auch erfolgt ist. Ab 2014, als der Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel zum Eigenbetrieb der Stadt Esens wurde, sind diese Kredite dann im Jahresabschluss aufzuführen (Gesamtabschluss).

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnis genommen.