Sodann fasst der Rat der Stadt Esens einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach § 55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57 GemHKVO werden zur Kenntnisgenommen.

 


FBL Hormann erläutert ausführlich die vorliegende Eröffnungsbilanz.