Sodann fasst der Rat
der Stadt Esens einstimmig folgenden Beschluss:
Die als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügte Eröffnungsbilanz wird beschlossen. Der Anhang nach §
55 GemHKVO, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die
Schuldenübersicht nach § 56 GemHKVO sowie der Rechenschaftsbericht nach § 57
GemHKVO werden zur Kenntnisgenommen.
FBL Hormann erläutert ausführlich die vorliegende Eröffnungsbilanz.