Sodann fasst der Rat bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Dem geänderten Gesellschaftsvertrag für die Esens-Bensersiel Tourismus GmbH wird zugestimmt.
Für den Fall, dass nur zwei Vereine als Gesellschafter zur Verfügung stehen, wird die disquotale Stimmrechtsverteilung wie folgt geregelt:
Lfd. Nr. |
Gesellschafter |
Geschäfts-anteil in € |
Geschäfts-anteil in % |
Stimmen in der Gesellschafter-versammlung in % |
1 |
Stadt Esens |
220.000 |
92 |
60 |
2 |
Verein 1 |
10.000 |
4 |
20 |
3 |
Verein 2 |
10.000 |
4 |
20 |
Eine Gesellschaft mit nur einem Verein soll nicht gegründet werden.
StD Hinrichs erläutert eingangs, dass die Kommunalaufsicht
hier eine besondere Verantwortung trägt, obwohl der Gesellschaftsvertrag
grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig ist. Einmalig ist es, in dieser
Region auch private Institutionen zu beteiligen. Im Laufe der Beratungen wurde
versucht allen Interessen gerecht zu werden. Am Ende ist ein Vertrag
entstanden, der wohl von der Kommunalaufsicht akzeptiert wird. In der Sitzung
des Verwaltungsausschusses am
vergangenen Montag wurden nochmals Änderungen vorgenommen, die am Dienstag der
Kommunalaufsicht vorgelegt wurden. Die Kommunalaufsicht hat bereits heute
geantwortet und um eine kleine Änderung im § 14 gebeten. Im § 14 muss es in der
Überschrift heißen: „Zustimmungsvorbehalte
der Gesellschafter in besonderen Fällen“. Außerdem muss es im Absatz zwei
heißen: „ … “
Mit diesen Änderungen bittet er den Rat um Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag.