Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Dem geänderten Gesellschaftsvertrag für die Esens-Bensersiel Tourismus GmbH wird zugestimmt.

 

Für den Fall, dass nur zwei Vereine als Gesellschafter zur Verfügung stehen, wird die disquotale Stimmrechtsverteilung wie folgt geregelt:

 

Lfd. Nr.

Gesellschafter

Geschäfts-anteil in €

Geschäfts-anteil in %

Stimmen in der Gesellschafter-versammlung in %

1

Stadt Esens

220.000

92

60

2

Verein 1

10.000

4

20

3

Verein 2

10.000

4

20

 

Eine Gesellschaft mit nur einem Verein soll nicht gegründet werden.


StD Hinrichs erläutert eingangs, dass die Kommunalaufsicht hier eine besondere Verantwortung trägt, obwohl der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig ist. Einmalig ist es, in dieser Region auch private Institutionen zu beteiligen. Im Laufe der Beratungen wurde versucht allen Interessen gerecht zu werden. Am Ende ist ein Vertrag entstanden, der wohl von der Kommunalaufsicht akzeptiert wird. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses  am vergangenen Montag wurden nochmals Änderungen vorgenommen, die am Dienstag der Kommunalaufsicht vorgelegt wurden. Die Kommunalaufsicht hat bereits heute geantwortet und um eine kleine Änderung im § 14 gebeten. Im § 14 muss es in der Überschrift heißen: „Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafter in besonderen Fällen“. Außerdem muss es im Absatz zwei heißen: „                     

 

Mit diesen Änderungen bittet er den Rat um Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag.