Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.

Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

2.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Schalltechnischen Stellungnahme als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“(Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.