Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Die im Rahmen der gem. § 3 Abs.
2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der
erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB des
Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher
Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit
dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen. |
2. |
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher Straße“
(Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9
Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Schalltechnischen
Stellungnahme als Satzung beschlossen. |
3. |
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg / Auricher
Straße“(Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen
Schritte beauftragt. |
4. |
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |