7.1 RM Schultz weist auf seine Bedenken bei der Abstimmung des Gesellschaftsvertrages am 14.12.2015 hin. Laut RM Schultz gibt es hierbei rechtserhebliche Mängel, u.a. dass der Stadtdirektor und die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat sind. Er erläutert seine Bedenken ausführlich und verweist auf den § 106 NKomVG. Nach seiner Auffassung würde der Gesellschaftsvertrag rechtswidrig sein, da BM Emken nicht als Bürgermeisterin im Aufsichtsrat benannt sein darf. Laut RM Saathoff ist BM Emken ebenso Ratsmitglied und kann somit als Ratsmitglied im Aufsichtsrat tätig sein. StD Hinrichs gibt bekannt, dass der Gesellschaftsvertrag seinerzeit mit einigen Änderungswünschen von der Kommunalaufsicht zurückgekommen ist. Zu den genannten Aussagen von RM Schultz hat die Kommunalaufsicht jedoch keine Änderungen vermerkt. Da zu den Bedenken von RM Schultz seitens der Kommunalaufsicht bislang keine Mängel aufgeführt wurden, ist von einer Rechtmäßigkeit auszugehen.