Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2

    BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 111. Flächennutzungsplanänderung wurden mit

    den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt

    den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschluss-

    vorschlägen zu.

 

2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 111 wird mit der in der Anlage beigefügten Be-

    gründung mit Umweltbericht beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungs-

    planänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.