Stv. FBL Oltmanns stellt die Änderungsbereiche in Bensersiel vor.

 

RM Uden moniert, dass die Planung nicht zuerst den Bürgern aus Bensersiel vorgestellt wird.

 

Stv. FBL Oltmanns teilt mit, dass Mitte / Ende Juni das Planungsbüro NWP die einzelnen Änderungsbereiche in Bensersiel vorstellen wird. (Anmerkung: Am 22.06.2016 soll die Vorstellung der Planung stattfinden). Stv. StD Hormann ergänzt, dass die Meinung des Bauausschusses aufgenommen und in die Planung mit einfließen soll. In dieser Sitzung soll ein erstes Meinungsbild eingeholt werden. Die Anregungen würden an das Planungsbüro NWP weitergeleitet. 

 

RM Mammen schlägt vor, beim Bereich 2 (Aquantis) die Zulassung von Zweitwohnungen zu streichen. Beim Bereich 5 (begrenzt durch Seestraße, Hauptstraße und Lammertshörn) erkundigt er sich, wie viel Prozent Dauerwohnungen derzeit vorhanden sind. Stv. FBL Oltmanns geht von 25 % Dauerwohnungen in diesem Bereich aus, wobei die Größe der einzelnen Wohnung zunächst unberücksichtigt bleibt. RM Mammen hält es für notwendig, den derzeitigen Anteil an Dauerwohnungen zu erhalten. RM Saathoff empfiehlt, nur die 1. Zeile (Mix aus Dauerwohnungen und Ferienwohnungen fördern) festzusetzen. Stv. FBL Oltmanns teilt mit, dass die Festsetzungen konkret zu benennen sind. RM Uden sieht in diesem Bereich eine zu hohe Hürde für die Bevölkerung.

 

Beirat Münster erkundigt sich, ob die getroffenen Festsetzungen rechtssicher sind. Stv. FBL Oltmanns antwortet, dass Rechtssicherheit besteht. Die Zulässigkeit ist in den einzelnen Bereichen zu definieren. Grundstücksbezogene Festsetzungen sind nur bedingt umsetzbar.

 

Stv. StD Hormann erklärt, dass es das Ziel sei, die Dauerwohnungen zu erhalten. Die Höhe des Anteils an Dauerwohnungen lässt sich variieren.

 

RM Saathoff berichtet, dass es schwierig sein wird, Dauerwohnungen zu erhalten. Der Bürger darf in seinen Rechten nicht beschnitten werden. Eine hohe Flexibilität sei notwendig.

 

RM Mammen bittet, Angaben über die derzeitige Verteilung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen einzuholen.

 

RM Ubben teilt mit, dass ein Anteil von 10 % zu niedrig sei. Stv. FBL Oltmanns entgegnet, dass für Grundstückseigentümer auch 10 % eine Hürde darstellen kann.

 

Stv. Hormann schlägt vor, die Kritikpunkte an das Planungsbüro NWP weiterzuleiten.