Sitzung: 16.08.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: ST/626/2016/1
Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Dem Antrag zur Änderung des
Geltungsbereiches wird zugestimmt. Die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Barkelweg“ (Vorhaben- und
Erschließungsplan) wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86
(Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. |
3. |
Anfallende Planungsaufwendungen
sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen. |
Vors. Eschen stellt die Sitzungsvorlage vor.
RM Saathoff bewertet das Vorhaben positiv. Die Nachbargrundstücke werden durch die hintere Bebauung nicht negativ beeinträchtigt.
M Janßen stimmt RM Saathoff zu. Der hintere Bereich stellt eine Baulücke dar, die zur Bebauung dienen sollte.