Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.

Dem Antrag zur Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Barkelweg“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 


Vors. Eschen stellt die Sitzungsvorlage vor.

RM Saathoff bewertet das Vorhaben positiv. Die Nachbargrundstücke werden durch die hintere Bebauung nicht negativ beeinträchtigt.

 

M Janßen stimmt RM Saathoff zu. Der hintere Bereich stellt eine Baulücke dar, die zur Bebauung dienen sollte.