Sitzung: 16.08.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: ST/630/2016/1
Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Die im Rahmen
der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84
"Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden
gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt
Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu. |
2. |
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84
„Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) mit
den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8
BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Umweltbericht als Satzung
beschlossen. |
3. |
Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84
„Touristisches Wohnen - Hayungshaus“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach §
10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt. |
4. |
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. |
Vors. Eschen berichtet, dass sich Änderungen in der Planung Hayungshaus ergeben haben. Er bittet Herrn Feddermann, diese Änderungen vorzustellen.
Herr Feddermann erläutert, dass aufgrund der hohen Baukosten Einsparungen getroffen werden. Auf den vorderen Giebel, Richtung Norden, wird verzichtet. Die Scheune und der Schweinestall werden um einen halben Meter verschmälert. Die Traufe wird um 30 cm höher gesetzt. Auf die Dachterrasse, Richtung Süden, und auf eine Ferienwohnung werden verzichtet. Die Ferienwohnungen erhalten statt zwei nur ein Badezimmer.
Beirat Münster erkundigt sich, ob die Gauben abgesenkt wurden. Herr Feddermann antwortet, dass ein Quergiebel entfällt.
RM Mammen bewertet die Änderungen als nicht gravierend. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten nur geringfügige Bedenken. Das Vorhaben kann umgesetzt werden.