Durchführung einer überörtlichen Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunalprüfung (NKPG) hier: Ausbau von Ganztagsschulen
Durchführung einer überörtlichen Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunalprüfung (NKPG) hier: Ausbau von Ganztagsschulen