Bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Samtgemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

 

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und seinen Anlagen (Prüfung nach § 34 BNatSchG, Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Prüfung der Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets V 63 durch Rückbaumaßnahmen) sowie dem Landschaftspflegerischen Begleitplan beschlossen.

 

3.       Sobald die grundbuchrechtliche Sicherung (Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit) der Flächen zum Zwecke des Kohärenzausgleichs vorliegt, wird die Verwaltung mit der Einleitung der für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

RM Jacobs nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 


RM Jacobs nimmt nicht an der Beratung teil und wechselt in den Zuschauerraum.

 

Vorsitzende Emken nimmt Bezug auf die Beschlussempfehlungen der vergangenen Sitzungen des Bau- und Samtgemeindeausschusses. Im Bauausschuss wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich und im Samtgemeindeausschuss einstimmig gefasst.

 

RM Oelrichs spricht sich mit der CDU-Fraktion für die FNP-Änderung aus.

 

RM Münster nimmt Bezug auf seine geäußerten Bedenken in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses. Laut ihm weist die FNP-Änderung in der Abwägung noch Fehler auf. Zudem sei das Umweltministerium nicht involviert. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde würde nicht ausreichen. Es kann zu weiteren Klagen durch andere Seiten (Verbände) kommen. Der Naturschutz müsse ernst genommen werden. Herr Münster teilt mit, dass die EBI-Fraktion nicht zustimmen wird.

 

RM Saathoff kann die von RM Münster geäußerten Bedenken nicht teilen. Er stimmt der FNP-Änderung zu.

RM Peters begrüßt die Auseinandersetzung in dieser Thematik. Er erkundigt sich bei RM Münster, ob er eine Sperrung der Straße in den Wintermonaten befürworte. Außerdem teilt er mit, dass bei diesem Thema eine absolute Sicherheit nie gegeben ist. Seines Erachtens wurden die Unterlagen ordentlich erarbeitet. Alles Weitere bleibt abzuwarten.

 

RM Münster teilt mit, dass die Straßennutzung nur erfolgen sollte, wenn die Straße überwiegend benötigt wird (März-Oktober).

 

RM Maus nimmt Bezug auf die Wichtigkeit der Straße. An der Ortsdurchfahrt Bensersiels ist der Aufenthalt für Kinder und Familien aufgrund der hohen Verkehrsbelastung teilweise sehr gefährlich. Auch ihre Fraktion wird der FNP-Änderung zustimmen.

 

RM Ettrich stimmt mit der AFD-Fraktion den genannten Bedenken von RM Münster zu und nimmt Bezug auf die Ausführungen aus der vergangenen Sitzung des Bauausschusses. Laut ihm hat der Bebauungsplan Nr. 19 nichts mit dem Verfahren zu tun. Er fragt an, ob dieser nur ruht oder eingestellt wurde. Aufgrund mehrerer Unklarheiten ist seines Erachtens mit weiteren Klagen zu rechnen.

 

SGBM Hinrichs nimmt ausführlich Bezug auf die Kritikpunkte von RM Ettrich.

 

Das Verfahren zur Überplanung des bisherigen Campingplatzgeländes ruht. Hintergrund ist die LSG-Verordnung 25 II des Landkreises Wittmund, die über das nachgemeldete Vogelschutzgebiet hinaus bis an die Friesenstraße heranreicht. In welchem Umfang etwaige Vorhaben tatsächlich noch realisiert werden können, muss vom Vorhabenträger sorgsam geprüft werden.

 

RM Ettrich spricht sich nochmals gegen die zur Beschlussfassung vorliegende Planung aus, da er eine spätere Haftung der Samtgemeinde bei einem Scheitern des Bebauungsplanes ausschließen möchte.