Sitzung: 12.06.2019 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/171/2019/1
Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von
landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche, Sonstiges Sondergebiet
Pflanzenmarkt und Sonstiges Sondergebiet Gartengestaltung" der
Samtgemeinde Esens wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage
aufgeführtem Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die 129.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 129.
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
StPL von Rahden erläutert die Vorlage. Aus der Diskussion wird Folgendes festgehalten:
Auf Nachfrage von RM Oelrichs zum Stand der Kampfmittelfreiheit berichtet StPL von Rahden, dass die Bescheinigung der zuständigen Behörde in den letzten Tagen eingegangen ist und Kampfmittel in diesem Bereich nicht vermutet werden. Insofern bestehen keine Bedenken.
In der beigefügten Abwägung der
Anregungen soll es auf Seite 15 unter Abwägung / Beschluss zu Punkt 60.3 Stabsstelle
Regionalplanung heißen:
"Mit Schreiben vom 25.01. 2019
…"
RM Mammen weist auf eine redaktionelle Ergänzung auf Seite 7 hin. So soll es unter Abwägung / Beschluss zu T 8a - Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 30.10.2017 heißen: "Es soll eine kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden."
RM Münster bittet, ergänzend ein besonderes Augenmerk auf die Kompensationsmaßnahmen zu richten.
Die Abstimmung erfolgt einstimmig.