Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
- Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.
101 “Hotel Aquantis Bensersiel“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der
Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
- Der Bebauungsplan Nr. 101 „Hotel
Aquantis Bensersiel“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als „Bebauungsplan der Innentwicklung“
gemäß § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB
mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten
des Bebauungsplans Nr. 101 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
- Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.