Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die im
Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten
frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung, der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, der erneuten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie der zweiten
erneuten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3
BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7
„Taddigshörn“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB
mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens
stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Taddigshörn“ der Stadt Esens mit örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung
(NBauO) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) mit den textlichen Festsetzungen wird gem. §
10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 7 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.