Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Einfachen Bebauungsplans Nr. 97 B „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt
von Esens (in Gebieten gem. § 34 BauGB)“ nach § 9 Abs. 2b BauGB im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der
Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Der Einfache Bebauungsplan Nr. 97 B „Steuerung von Spielhallen in der
Innenstadt von Esens (in Gebieten gem. § 34 BauGB)“ nach § 9 Abs. 2b BauGB im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als
Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 97 B nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt
zu machen.