Abweichende einstimmige Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der geänderten Entwürfe:

·         4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lammertshörn“

·         1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Lammertshörn“

·         3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Taddigshörn“

die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB durchzuführen unter der Bedingung, dass bei der textlichen Festsetzung der Bebauungspläne Nr. 2 "Lammertshörn" unter Punkt 1.5 und Nr. 3 Lammertshörn“ sowie Nr. 7 "Taddigshörn" unter Punkt 1.2 das Wort „überwiegend“ eingefügt wird.

Es heißt somit: Die Sonstigen Sondergebiete dienen überwiegend der Unterbringung von Gästen in Ferienunterkünften aber auch dem Wohnen.

 

 


Frau Leask vom Büro NWP erläutert die Sitzungsvorlage mittels Präsentation.

Die Bebauungspläne erhalten einen Zusatz:

·         Der Bebauungsplan Nr. 2 "Lammertshörn" erhält in der textlichen Festsetzung Punkt 1, Art der baulichen Nutzung (gemäß §11 BauNVO) "Sonstige Sondergebiete SOT1 und SOT2 "Touristisches Wohngebiet"  gem. [§] 11 BauNVO" unter Punkt 1.5

·         Der Bebauungsplan Nr. 3 "Lammertshörn" erhält in der textlichen Festsetzung Punkt 1, Art der baulichen Nutzung (gemäß §11 BauNVO) "Sonstige Sondergebiete SO1 bis SO3 "Touristisches Wohngebiet"  gemäß [§] 11 BauNVO" unter Punkt 1.2

·         Der Bebauungsplan Nr. 7 "Taddigshörn" erhält in der textlichen Festsetzung Punkt 1, Art der baulichen Nutzung "Sonstige Sondergebiete SO1 bis SO7 "Touristisches Wohngebiet"  gem. [§] 11 BauNVO" unter Punkt 1.2

 

den Zusatz: Die Sonstigen Sondergebiete dienen überwiegend der Unterbringung von Gästen in Ferienunterkünften […]."

 

[Anmerkung der Verwaltung: Von Frau Leask wurde eine weitere Änderung am 04.12.2017 vorgenommen.]

 

Im Endergebnis heißt es jetzt:

Die Sonstigen Sondergebiete dienen überwiegend der Unterbringung von Gästen in Ferienunterkünften aber auch dem Wohnen."

 

Hierdurch wird die konkrete Planungsabsicht der Stadt näher festgesetzt.

 

Auf Nachfragen zu dieser Neuerung erklärt Frau Leask zu den Bebauungsplänen Nr. 2 "Lammertshörn", Nr. 3 „Lammertshörn“ und Nr. 7 "Taddigshörn", dass ein Nebeneinander von Wohnen und Ferienwohnen geschaffen werden soll. Das Wort "überwiegend" ermöglicht eine Steuerung, die gegebenenfalls nach 10 Jahren wieder angepasst werden kann.

 

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es zu derartigen Festsetzungen noch keine Urteile gibt. Der Idealfall wäre eine gleiche Gewichtung von Wohnen und Ferienwohnen.

 

FBL Horst teilt mit, dass die drei Bebauungspläne ab dem 18.12.2017 über den Jahreswechsel insgesamt drei Wochen ausliegen. Die Bürgerveranstaltung ist am 18.12.2017 um 18:00 Uhr in Bensersiel im Seminarraum des Strandportals geplant.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig mit dem Zusatz, dass unter der textlichen Festsetzung 1.2. das Wort überwiegend eingefügt wird.