Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

 

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hayungshauser Weg“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

 

2.       Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hayungshauser Weg“ im beschleunigten Verfahren mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und dem Planungskonzept als Satzung beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.