Sitzung: 04.09.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/197/2018
Einstimmige abweichende Beschlussempfehlung:
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Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 "Hartwarder Straße West" wird
beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
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Die
Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Die
Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Nachbarn bezüglich des erweiterten
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bis zur nächsten
Verwaltungsausschuss-Sitzung aufzunehmen.
StD Hinrichs gibt grundsätzliche Erläuterungen.
RM Siebelts spricht sich für die Beplanung des Nachbargrundstückes aus (Alte Schmiede).
Beirat Ubben ergänzt den Vorschlag und schlägt vor, diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
RM Münster erinnert an den Wert der Flächen für Wohnungsbau.
RM Saathoff spricht sich für den Standort des Leinerstiftes und der PflegeButler GmbH an der Hartwarder Straße aus und bittet, die Nachbargrundstücke in die Planung mit einzubeziehen.
StD Hinrichs berichtet, dass die angesprochenen Flächen Außenbereichsstatus haben. Im Bebauungsplan soll kein Sondergebiet, sondern ein allgemeines Wohngebiet festgeschrieben werden. Der Gedanke, das Grundstück der Alten Schmiede mit in die Planung einzubeziehen, ist nachvollziehbar. Hier müssen allerdings noch Gespräche stattfinden.
StLP von Rhaden ergänzt, dass in dem Vorentwurf des Bebauungsplanes die Erschließungsstraße so angelegt wird, dass weitere Grundstücke erschlossen werden können. Gemeint ist der Bereich zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Jugendherberge.
StD Hinrichs ergänzt den Beschlussvorschlag dahingehend, dass Kontakt zu den Nachbarn bezüglich des erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bis zur nächsten Verwaltungsausschuss-Sitzung aufgenommen wird.
Die Abstimmung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.