Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 132. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 132. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 

 


StLP von Rahden erläutert die Vorlage und geht hierbei besonders auf zwei Themen ein:

1.    Oberflächenentwässerung: Sie berichtet, dass die Dr. Born - Dr. Ermel GmbH aus Aurich zwischenzeitlich beauftragt wurde, ein Konzept auszuarbeiten. Dieses liegt
bereits dem Landkreis vor.

2.    Die notwendige Kompensation: Hier werden die Dienste der Landesforsten in Anspruch genommen und eine Kompensationsfläche im Gemeindegebiet Moorweg (Ochsenweide) beansprucht.

 

RM Mammen erkundigt sich nach der Zufahrtssituation. Hierzu berichtet SGBM Hinrichs, dass noch Verhandlungen mit Landeigentümern laufen mit dem Ziel, das neue Baugebiet hinter dem Kindergarten direkt an die Bensersieler Straße anzuschließen. Perspektivisch kann auch der Kindergarten über das neue Baugebiet mit an die Bensersieler Straße angeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erschließung des Kindergartens über die Straße Hohekamp vorgesehen.

 

RM Münster geht auf die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Anlagenverzeichnis Nr. 04) ein und bittet um Beachtung der Vorgabe, dass Fenster entspiegelt werden und Lampen möglichst nach unten scheinen (Punkt 4.2 Vermeidungsmaßnahmen). Dies soll bei der Umsetzung der Leistungsverzeichnisse Beachtung finden.

 

Vors. Ihnen liest den Beschlussvorschlag. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.