Sodann empfiehlt der Schulausschuss einstimmig zur Beschlussfassung:

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Prüfungsmitteilung (Schlussbericht) des Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung der Samtgemeinde Esens vom 22.11.2019 gem. §§ 1 bis 4 NKPG mit den Anmerkungen der Verwaltung in der Vorlage zur Kenntnis. Nach § 5 Abs. 2 NKPG ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

 


FBL Hormann erläutert die Vorlage. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorhaltung des Ganztagsschulangebots an allen (3) Standorten der Grundschule Esens-Süd hohe Kosten verursacht. Die Ratsmitglieder sind sich in der Aussage dahingehend einig, dass die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten von der Samtgemeinde Esens getragen werden.