Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Falkenhamm“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.

  2. Der Bebauungsplan Nr. 75 “Falkenhamm” mit den örtlichen Bauvorschriften und den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und Lärmkarten als Satzung beschlossen.

  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

  4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


FBL Fleckenstein erläutert die Vorlage.



Auf Nachfragen von RM Nerschbach zur Einarbeitung eines Energiekonzeptes in den Bebauungsplan berichtet StD Buß, dass dies zu einer Verzögerung führen würde. Um die Grundstücke im Herbst diesen Jahres für die Bauwilligen bereitstellen zu können, ist nun die Rechtskraft des B-Planes erforderlich, damit die nächsten Schritte (Anschreiben der Interessenten, Ausschreibung der Erschließungsarbeiten) erfolgen können.

Auf Nachfragen von RM Mammen zu den Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde (Kompensationsflächen) berichtet FBL Fleckenstein, dass dies bis zur Beschlussfassung erledigt ist. Regelungen zur westlichen Wallhecke (Oppermann) sollen in den Grundstückskaufverträgen aufgenommen werden. Die Wallhecken sind im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung ein Monitoring durchgeführt. Bis zur nächsten Ratssitzung soll geklärt werden, wie dies sicherzustellen ist.

Weiterhin berichtet FBL Fleckenstein, dass die Versorgung mit Telekommunikation noch ausgeschrieben wird (EWE oder Telekom).

RM Janßen weist auf die Nähe des Baugebietes zum Schützenplatz und zur Reithalle hin und bittet dies in die Grundstückskaufverträge aufzunehmen.

RM Nerschbach äußert sich zu dem Punkt 4.7 Energieversorgung auf Seite 12 und schlägt vor, den 2. Absatz ersatzlos zu streichen. Es erfolgt die Abstimmung hierüber. Es wird einstimmig beschlossen, den 2. Absatz unter Punkt 4.7 ersatzlos zu streichen.

Vorsitzende Emken verliest den Beschlussvorschlag.