Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 84 „Touristisches Wohnen – Hayungshaus“ der Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Touristisches Wohnen – Hayungshaus“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

  1. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

Beschlussänderung: Es sind Schutzfolien an dem geplanten Wintergarten anzubringen, um einen erhöhten Vogelschlag zu verhindern.

 

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.

RM Münster bemerkt, dass das Grundstück sehr steril gehalten wird. Als Beispiel dafür nennt er, dass die Bäume stark beschnitten sind und ein stark gepflegter Rasen vorliegt.
Da das Vogelschutzgebiet nur ca. 250 Meter entfernt liegt, befürchtet RM Münster einen erhöhten Vogelschlag in Bezug auf den geplanten Wintergarten.
Um den befürchteten Vogelschlag zu vermeiden, schlägt RM Münster vor, eine Schutzfolie auf den Wintergarten zu kleben. Er ergänzt, dass es auch unauffällige Schutzfolien gibt, die zum Beispiel auch beim Neubau des Kindergartens Bärenhöhle verwendet wurden.

StPL von Rahden fügt hinzu, dass die Maßnahme im Vertrag mit aufgegriffen wird.