Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/441/2021
Beschlussvorschlag:
- Dem Antrag auf 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 84 „Touristisches Wohnen –
Hayungshaus“ der Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.
- Die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 84 „Touristisches Wohnen – Hayungshaus“ wird
beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB durchzuführen.
- Anfallende
Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat
der Vorhabenträger zu tragen.
Beschlussänderung: Es sind Schutzfolien an dem geplanten
Wintergarten anzubringen, um einen erhöhten Vogelschlag zu verhindern.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Münster bemerkt, dass das Grundstück sehr steril gehalten wird. Als Beispiel
dafür nennt er, dass die Bäume stark beschnitten sind und ein stark gepflegter
Rasen vorliegt.
Da das Vogelschutzgebiet nur ca. 250 Meter entfernt liegt, befürchtet RM
Münster einen erhöhten Vogelschlag in Bezug auf den geplanten Wintergarten.
Um den befürchteten Vogelschlag zu vermeiden, schlägt RM Münster vor, eine
Schutzfolie auf den Wintergarten zu kleben. Er ergänzt, dass es auch
unauffällige Schutzfolien gibt, die zum Beispiel auch beim Neubau des
Kindergartens Bärenhöhle verwendet wurden.
StPL von Rahden fügt hinzu, dass die Maßnahme im Vertrag mit aufgegriffen wird.