Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 3


  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Falkenhamm“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.

  2. Der Bebauungsplan Nr. 75 “Falkenhamm” mit den örtlichen Bauvorschriften und den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und Lärmkarten als Satzung beschlossen.

  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

  4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


FBL Fleckenstein erläutert, dass die Ostfriesische Landschaft die ersten Prospektionen durchgeführt hat. Im nördlichen Bereich des Baugebietes wurden Funde lokalisiert. Die archäologischen Untersuchungen werden wohl einen Zeitraum von einem Monat umfassen. Kosten entstehen in Höhe von 16.000,00 – 17.000,00 Euro. Diese sind bereits in der Kalkulation enthalten.


Sodann fasst der Rat bei drei Nein-Stimmen folgenden Beschluss: