Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige Beschlussempfehlung:

  1. Dem Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Norderwall“ der Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.
  2. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Norderwall“ der Stadt Esens wird für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger anteilig zu tragen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie ergänzt, dass früher in dem heutigen Gebäude der Firma Fielmann im Dachgeschoss bereits Mitarbeiter der EWE gewohnt haben. Somit sind dort Leitungen für den Ausbau bereits vorhanden. Die bereits vorhandenen Mietverträge bleiben bestehen.
Es wird angestrebt, die vorhandenen Dachgauben zu vergrößern. Dabei ist die Erhaltungssatzung zu beachten.
Abschließend teilt sie mit, dass der gesamte Geltungsbereich des  B-Plans geändert wird. Die 5. Änderung des B-Plans Nr. 27 „Norderwall“ wird dabei in einem separaten Bauleitplanverfahren aufgrund der Veränderungssperre geändert.

RM Mammen steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber.
Er erkundigt sich, ob die neue Baunutzungsverordnung auch Einfluss auf die eingeschossige Bebauung hat. 
StPL von Rahden erklärt, dass sich die neue Baunutzungsverordnung auch auf eine eingeschossige Bebauung bezieht.

RM Münster empfindet das Vorhaben ebenfalls positiv.
Die Nachfrage des Wohnraums sei laut RM Münster hoch und durch den Ausbau des Dachgeschosses würden Außenbereichsflächen geschont werden.
Er regt zusätzlich an, die Wohnung nicht als Zweitwohnung zu vermieten. Die Wohnungen sollten als Dauerwohnungen vermietet werden.
Weiterhin gibt RM Münster zu bedenken, dass auch Parkplätze nachgewiesen werden müssen und dieser Nachweis im Innenstadtbereich immer schwierig sei.
Abschließend erkundigt er sich, ob ein Steuerungsinstrument existiert, um die Wohnungen nur an Interessenten mit dem ersten Wohnsitz zu vermieten.

StPL von Rahden teilt mit, dass es über den B-Plan nicht möglich ist, nur Dauerwohnen für die zukünftigen Wohnungen festzusetzen.