Sitzung: 06.10.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/311/2021
Einstimmige Beschlussempfehlung (Ja 8 Nein 0 Enthaltung
0:
1.
Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 137. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Esens - Darstellung einer
Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr im Bereich Edenserlooger Str. der
Gemeinde Werdum- wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in
der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.
2.
Die 137. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit
der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht, dem biologischen
Fachbeitrag und dem Oberflächenentwässerungskonzept inkl. Baugrundgutachten
beschlossen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 137. Flächennutzungs
planänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.
RM Weiler-Rodenbäck nimmt an der Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage
SGBM Hinrichs ergänzt, dass bereits erste Gespräche zur Gebäudeplanung
stattgefunden haben. Im Feuerwehrausschuss wird zeitnah der Entwurf
vorgestellt.
RM Mammen hat zu der Abwägung der Stellungnahme auf Seite 17 bezüglich der
Ausgleichsmaßnahmen die Frage, ob das Monitoring auch überprüft wird.
Zudem erkundigt er sich nach der Finanzierung des Monitorings.
StPL von Rahden antwortet, dass das Monitoring von der Samtgemeinde beauftragt
wird. Ein Bericht zum Ergebnis wird in die Wiedervorlage mit aufgenommen.
RM Peters erklärt, dass das Monitoring fast alle Baugebiete betrifft. Die Frage sollte von der unteren
Naturschutzbehörde aufgegriffen werden. Das Monitoring stellt einen erheblichen
Umfang dar.
FBL Kutsche teilt mit, dass ein enger Austausch zwischen der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund und einem Sachverständigen besteht. Die Berichte des Sachverständigen
werden einmal im Jahr gemeinsam besprochen.
RM Mammen fordert, dass auch ein Rücklauf über das
Monitoring der Ausgleichsmaßnahmen in
den verschiedenen Baugebieten erfolgt.
RM Reents empfindet die Diskussion positiv, denn so wird auch an Umweltaspekte
in Verbindung mit den getätigten Beschlüssen gedacht. Als Beispiel nennt er die
Kommunale Entlastungsstraße in Bensersiel.
Er fordert ebenfalls, dass diese Maßnahmen unter Kontrolle bleiben.
RM Peters erklärt, dass die Gemeinden letztlich für das Monitoring zuständig
sind.
Vors. Ihnen verliest abschließend den Beschlussvorschlag.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.