Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige Beschlussempfehlung (Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0:

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Esens - Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr im Bereich Edenserlooger Str. der Gemeinde Werdum- wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.

 

2.       Die 137. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht, dem biologischen Fachbeitrag und dem Oberflächenentwässerungskonzept inkl. Baugrundgutachten beschlossen.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 137. Flächennutzungs

      planänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 


RM Weiler-Rodenbäck nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage

SGBM Hinrichs ergänzt, dass bereits erste Gespräche zur Gebäudeplanung stattgefunden haben. Im Feuerwehrausschuss wird zeitnah der Entwurf vorgestellt.

RM Mammen hat zu der Abwägung der Stellungnahme auf Seite 17 bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen die Frage, ob das Monitoring auch überprüft wird.
Zudem erkundigt er sich nach der Finanzierung des Monitorings.
StPL von Rahden antwortet, dass das Monitoring von der Samtgemeinde beauftragt wird. Ein Bericht zum Ergebnis wird in die Wiedervorlage mit aufgenommen.

RM Peters erklärt, dass das Monitoring fast alle Baugebiete betrifft.  Die Frage sollte von der unteren Naturschutzbehörde aufgegriffen werden. Das Monitoring stellt einen erheblichen Umfang dar.

FBL Kutsche teilt mit, dass ein enger Austausch zwischen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund und einem Sachverständigen  besteht. Die Berichte des Sachverständigen werden einmal im Jahr gemeinsam besprochen.

 

RM Mammen fordert, dass auch ein Rücklauf über das Monitoring der  Ausgleichsmaßnahmen in den verschiedenen Baugebieten erfolgt.

RM Reents empfindet die Diskussion positiv, denn so wird auch an Umweltaspekte in Verbindung mit den getätigten Beschlüssen gedacht. Als Beispiel nennt er die Kommunale Entlastungsstraße in Bensersiel.  Er fordert ebenfalls, dass diese Maßnahmen unter Kontrolle bleiben.

RM Peters erklärt, dass die Gemeinden letztlich für das Monitoring zuständig sind.

Vors. Ihnen verliest abschließend den Beschlussvorschlag.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.