Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Abweichender Beschluss:

 

Die Stadt Esens setzt künftig verstärkt auf den Erlass von Veränderungssperren, sofern beabsichtigte Bauvorhaben zwar den jeweils geltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes, aber möglicherweise nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Vorhaben innerhalb eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebietes realisiert werden soll.

 


RM Münster erklärt, dass der Grund des Antrages die Entstehung der häufig wuchtigen Baukörper in der Stadt Esens sei. Ziel sei die Sichtung der alten Bebauungspläne nach der zweigeschossigen Bauweise gewesen.
RM Münster sei bewusst, dass viel Arbeit dafür notwendig sei und das im laufenden Betrieb nicht umgesetzt werden könnte. Aus diesem Grund war geplant, ein Fachbüro dafür zu beauftragen.
Die Überlegung, ein Fachbüro zu beauftragen, wurde durch die Umsetzung von Veränderungssperren in den betroffenen Bereichen überworfen.
Der Beschluss wird somit abgeändert, dass kein Fachbüro beauftragt wird, sondern die kritischen Bereiche dann zunächst mit einer Veränderungssperre überdeckt werden.

BM Emken bevorzugt ebenfalls mit Veränderungssperren bei kritischen Bauvorhaben zu arbeiten.
Ein Fachbüro für die Überarbeitung der B-Pläne zu beauftragen würde hohe Kosten zur Folge haben.
Zudem besteht bei einer Überarbeitung das Risiko, dass einige Regelungen im Nachhinein fehlen könnten.

RM Siebelts steht dem Vorschlag, mit Veränderungssperren zu arbeiten, positiv gegenüber.

RM Münster erklärt, dass der Antrag weiterhin Bestand hat und auch für die Bauvorhaben, die sich im Innenbereich nach § 34 BauGB bewerten lassen, eine Veränderungssperre aufgestellt wird, wenn sich die Bauvorhaben nicht ins Stadtbild einfügen.

RM Mammen sieht es ebenfalls als sinnvoll an, Veränderungssperren für kritische Bereiche anzuwenden..
Anwohner ärgern sich, wenn wuchtige Gebäude in der unmittelbaren Nähe entstehen.
Wenn der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung erteilt, besteht keine Handlungsmöglichkeit mehr.
Aus diesem Grund stimmt RM Mammen dem zu, dann unmittelbar mit einer Veränderungssperre zu arbeiten.