Sitzung: 15.02.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: ST/034/2022
Abweichender
Beschluss:
Die Stadt Esens setzt künftig verstärkt auf den Erlass von
Veränderungssperren, sofern beabsichtigte Bauvorhaben zwar den jeweils
geltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes, aber möglicherweise nicht mehr
den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen. Dies gilt auch für den
Fall, dass ein Vorhaben innerhalb eines nach § 34 BauGB zu beurteilenden
Gebietes realisiert werden soll.
RM Münster erklärt,
dass der Grund des Antrages die Entstehung der häufig wuchtigen Baukörper in
der Stadt Esens sei. Ziel sei die Sichtung der alten Bebauungspläne nach der
zweigeschossigen Bauweise gewesen.
RM Münster sei bewusst, dass viel Arbeit dafür notwendig sei und das im
laufenden Betrieb nicht umgesetzt werden könnte. Aus diesem Grund war geplant,
ein Fachbüro dafür zu beauftragen.
Die Überlegung, ein Fachbüro zu beauftragen, wurde durch die Umsetzung von
Veränderungssperren in den betroffenen Bereichen überworfen.
Der Beschluss wird somit abgeändert, dass kein Fachbüro beauftragt wird,
sondern die kritischen Bereiche dann zunächst mit einer Veränderungssperre
überdeckt werden.
BM Emken bevorzugt ebenfalls mit Veränderungssperren bei kritischen Bauvorhaben
zu arbeiten.
Ein Fachbüro für die Überarbeitung der B-Pläne zu beauftragen würde hohe Kosten
zur Folge haben.
Zudem besteht bei einer Überarbeitung das Risiko, dass einige Regelungen im
Nachhinein fehlen könnten.
RM Siebelts steht dem Vorschlag, mit Veränderungssperren zu arbeiten, positiv
gegenüber.
RM Münster erklärt, dass der Antrag weiterhin Bestand hat und auch für die
Bauvorhaben, die sich im Innenbereich nach § 34 BauGB bewerten lassen, eine
Veränderungssperre aufgestellt wird, wenn sich die Bauvorhaben nicht ins
Stadtbild einfügen.
RM Mammen sieht es ebenfalls als sinnvoll an, Veränderungssperren für kritische
Bereiche anzuwenden..
Anwohner ärgern sich, wenn wuchtige Gebäude in der unmittelbaren Nähe
entstehen.
Wenn der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung erteilt, besteht keine
Handlungsmöglichkeit mehr.
Aus diesem Grund stimmt RM Mammen dem zu, dann unmittelbar mit einer
Veränderungssperre zu arbeiten.