Sitzung: 06.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: ST/089/2022
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Esens stimmt dem anliegenden
Bebauungsplan-Entwurf zu.
2.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
107 „Norderwall“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten
Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)
durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
3.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Esens beschließt die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 107 „Norderwall".
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage und ergänzt, dass der B-Plan nochmal abgeändert
wurde.
Herr Lux stellt anhand einer Bildschirmpräsentation den Bebauungsplan Nr. 107
„Norderwall“ vor. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Aus dem Vortrag ergibt sich folgende Diskussion:
RM Mammen regt an, den Eingangsbereich an der Theodor-Thomas-Straße von zwei
Vollgeschossen auf ein Vollgeschoss abzuändern.
Zudem fordert er, das MI-Gebiet im hinteren Bereich des Grundstückes
Westerstraße 5 an das MK-Gebiet anzuschließen.
Man sollte die Festsetzungen nicht zu kompliziert gestalten.
RM Münster erkundigt sich, ob die abweichende Bauweise auch für die Häuser
entlang der Lohne gilt.
Herr Lux erklärt, dass es sich bei der abweichenden Bauweise um eine
Festsetzung des alten B-Plans handelt.
RM Münster erwähnt, dass die Erhaltungssatzung den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst.
Er gibt zu bedenken, dass bei einem Einsturz und anschließendem Neubau eines
Gebäudes somit eine Gebäudelange von über 50 m zulässig sei.
Herr Lux schlägt vor, die Gebäudelänge im Eingangsbereich der
Theodor-Thomas-Straße in der abweichenden Bauweise auf 20 m zu reduzieren.
Vors. Folkerts fasst abschließend die Änderungen zusammen.
Das MI-Gebiet auf dem Grundstück Westerstraße 5 soll dem MK-Gebiet
angeschlossen werden.
Zudem wird die Gebäudelänge im Eingangsbereich der Theodor-Thomas-Straße in der
abweichenden Bauweise auf 20 m reduziert.
Die Änderungen des Bebauungsplans werden einstimmig beschlossen.